Wie aus einer Umfrage der dpa hervorging, durften oder dürfen in den anderen Bundesländern insgesamt mindestens 790 Inhaftierte ihre Haftanstalten bereits früher verlassen. Im vergangenen Jahr waren bundesweit mehr als 960 Straftäter vorzeitig begnadigt worden.
Bei den Gnadenerweisen handelt es sich laut schleswig-holsteinischem Justizministerium nicht um eine Amnestie, sondern um Einzelfallentscheidungen. Vorzeitige Freilassungen in der Zeit vor Weihnachten sind an klare Voraussetzungen geknüpft. So muss die verhängte Haftstrafe ohnehin bis zum 6. Januar regulär enden. Ausgenommen sind grundsätzlich Gefangene, die wegen besonders schwerwiegender Verbrechen wie grober Gewaltdelikte oder Sexualstraftaten verurteilt wurden.