Der Kreis Pinneberg erinnerte an wichtige Verhaltensregeln im Umgang mit möglicherweise infizierten Vögeln. Unter anderem sollten krank scheinende oder tote Vögel nicht angefasst werden. Besonders vorsichtig sollten demnach Halterinnen und Halter von Hunden sein. Die an den Landesschutzdeichen geltende Leinenpflicht für Hunde sei «unbedingt zu beachten, um einen Kontakt zu sterbenden oder bereits gestorbenen Vögeln zu verhindern».
Die Geflügelpest hat sich in Schleswig-Holstein in diesem Winter bereits nahezu flächendeckend ausgebreitet. Nach 2016/2017 und 2020/21 registrieren die Behörden damit bereits die dritte große Geflügelpestepidemie in Schleswig-Holstein.
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt.