Im November hatte die Brandenburger Landesregierung unter anderem den Zutritt zu Gaststätten, Kinos und den Einzelhandel mit Ausnahme von Supermärkten und anderen Geschäften des täglichen Bedarfs auf Geimpfte und Genesene (2G-Regel) beschränkt. Für den Zutritt war demnach ein Impf- oder Genesenenausweis notwendig.
Die Gesamtzahl der seit Anfang vergangenen Jahres registrierten Fälschungen stieg auf bislang 437 (Stand: 26. Januar). 321 Fälle konnten bereits aufgeklärt werden, was einer Aufklärungsquote von 73,5 Prozent entspreche, berichtete Herbst.
In den anderen Fällen liefen die kriminalpolizeilichen Ermittlungen unvermindert fort, betonte der Sprecher. Ermittelt wird demnach unter anderem wegen des Verdachts der Urkundenfälschung oder der Fälschung von Gesundheitszeugnissen. Der gesetzlich vorgegebene Strafrahmen reiche von einer Geldstrafe bis hin zu einer mehrjährigen Freiheitsstreife, so Herbst.
Das Polizeipräsidium hatte im Oktober die Landesapothekerkammer gebeten, die Apotheken für das Thema zu sensibilisieren und bei festgestellten Fälschungen von Impfausweisen umgehend die Polizei zu verständigen. Die überwiegende Mehrheit der gemeldeten Fälle werde nach wie vor durch aufmerksames Prüfen der Apothekerinnen und Apotheker im Land entdeckt, berichtete Herbst.