Das Veterinäramt des Landkreises hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet, unter anderem die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen informiert. In den Gebieten gelten unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen und eine Stallpflicht für Hausgeflügel.
Nach Angaben des FLI läuft derzeit in Europa die bisher stärkste Geflügelpestepidemie ab. Die Seuche - umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt - ist für Hausgeflügel hochansteckend. Ein Erkrankungsfall beim Menschen ist in Deutschland laut Ministerium bisher nicht aufgetreten. Die Gefahr eines Eintrages des Geflügelpesterregers in Geflügelhaltungen wird durch das FLI weiterhin als sehr hoch eingeschätzt. Das Ministerium in Potsdam appellierte an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und die Stallpflicht konsequent zu beachten.