Die Lehrer-Gewerkschaft GEW und der Landeselternrat Brandenburg hatten sich angesichts einer erwarteten Welle der Omikron-Virusvariante für erneuten Wechselunterricht in den Schulen ausgesprochen. Das Bildungsministerium verwies darauf, dass vorsorglich Optionen für die Schul- und Unterrichtsorganisation erarbeitet würden - das gilt demnach für den Fall einer Steigerung der Krankheitsquote.
Für den Präsenzunterricht gilt seit Mitte November 2021, dass jede Schülerin und jeder Schüler dreimal wöchentlich einen negativen Corona-Schnelltest nachweisen muss. Die Beschäftigten müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Für die Präsenzpflicht gibt es für bestimmte Gruppen Ausnahmen, sie brauchen dann eine entsprechende Erklärung der Sorgeberechtigten.