In weiteren Fällen liefen die kriminalpolizeilichen Ermittlungen unvermindert. Ermittelt wird demnach unter anderem wegen des Verdachts der Urkundenfälschung oder der Fälschung von Gesundheitszeugnissen. Der gesetzlich vorgegebene Strafrahmen reicht dem Polizeisprecher zufolge von einer Geldstrafe bis hin zu einer mehrjährigen Freiheitsstreife. «Wir sprechen also nicht von einem Kavaliersdelikt», betonte Herbst.
Den Daten der Polizei zufolge nahm die Zahl der festgestellten Fälle von gefälschten Impfausweisen zum Jahresende 2021 deutlich zu. Waren es im August noch 13 Fälle, stieg die Zahl im November auf 140. Im Dezember stellte die Polizei 148 gefälschte Impfausweise fest.
Im November hatte die Brandenburger Landesregierung unter anderem den Zutritt zu Gaststätten, Kinos und den Einzelhandel mit Ausnahme von Supermärkten und anderen Geschäften des täglichen Bedarfs auf Geimpfte und Genesene (2G-Regel) beschränkt. Für den Zutritt war demnach ein Impf- oder Genesenenausweis notwendig.
Das Polizeipräsidium hatte im Oktober die Landesapothekerkammer gebeten, die Apotheken für das Thema zu sensibilisieren und bei festgestellten Fälschungen von Impfausweisen umgehend die Polizei zu verständigen. Die überwiegende Mehrheit der gemeldeten Fälle werde nach wie vor durch aufmerksames Prüfen der Apothekerinnen und Apotheker im Land entdeckt, berichtete Herbst.