Ab 15. November haben grundsätzlich nur noch Genesene, Geimpfte und Kinder bis zum zwölften Geburtstag Zutritt zu Gaststätten, Hotels, Theatern, Kinos, Konzerthäusern und Freizeitbädern. Jugendliche bis zum 18. Geburtstag dürfen mit negativem Test herein. Nach dem Bußgeldkatalog kann zum Beispiel für Gastronomen, die die 2G-Regel nicht ordnungsgemäß überwachen, ein Bußgeld zwischen 100 und 10.000 Euro fällig werden.
Die Polizei bat die Bürger um das Einhalten der Beschränkungen. «Derjenige, der meint, die Regeln nicht einhalten zu müssen, der muss damit rechnen, dass das kontrolliert und anschließend auch sanktioniert wird», teilte der Sprecher mit. «Das sind wir den Menschen in unserem Land und deren Gesundheit schuldig.»