«Und dadurch gibt es tatsächlich Inkonsistenzen, die in den Verordnungen bestehen. Grundsätzlich soll es keineswegs so sein», sagte die Gesundheitssenatorin. «Wir können unsere Verordnung immer nur im Nachlauf anpassen an das, was sich geändert hat», sagte Gote. «Und das werden wir auch prüfen.» Die Gesundheitssenatsverwaltung teilte dazu ergänzend mit, Berlin werde voraussichtlich am kommenden Dienstag eine entsprechende Anpassung von sechs auf drei Monate vornehmen.
Die Drei-Monats-Frist gilt der Gesundheitsverwaltung zufolge auch in Berlin etwa im Personenverkehr und am Arbeitsplatz. In den Bereichen, in denen in Berlin nach der Infektionsschutzverordnung etwa die 2G- und 2G-plus-Regelungen im Kultur-, Einzelhandels- und Gastronomiebereich gelten, sind es sechs Monate. Der Wechsel im Bund von sechs auf drei Monate führe zu dieser speziellen Situation, die allerdings bald enden werde, so die Gesundheitsverwaltung.
Die Senatorin hatte die Situation bereits am Mittwoch im Gesundheitsausschuss kritisiert. Von dieser Über-Nacht-Änderung beim Genesenstatus sei vorher nichts bekannt gewesen. «Das ist sicherlich keine sehr kluge Entscheidung gewesen», sagte Gote am Mittwoch vor den Ausschussmitgliedern.