Das Bundesverwaltungsgericht hatte das lange umstrittene und viel kritisierte kommunale Vorkaufsrecht für Wohnungen in Milieuschutzgebieten Anfang November gestoppt. Über dieses Instrument sind in Berlin seit 2015 durch Genossenschaften und landeseigene Unternehmen 2674 Wohnungen für insgesamt fast 530 Millionen Euro gekauft worden, wie der Senat im Dezember auf eine schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion mitteilte.
«Das Prinzip war: Um abzuwenden, dass irgendein Investor nach dem Kauf einer Immobilie Mondmieten fordert, prüfen Bezirke und Land einen Vorkauf», sagte Wesener. «Das ist die bittere Nachricht für die Mieterinnen und Mieter: Wir können infolge dieses überraschenden Gerichtsurteils nicht mehr Mietsteigerungen begrenzen und soziale Verdrängung verhindern.»
Unabhängig davon setze aber auch der neue rot-grün-rote Senat darauf, weiter Wohnungen anzukaufen. Es gebe ein Bekenntnis dazu, die strategische Ankaufspolitik fortzusetzen, sagte Wesener. «Das gilt für Flächen für den Schulneubau, für die Verkehrsinfrastruktur, für Kunst- und Kulturorte, aber auch in der Wohnungspolitik. Wir wollen den Anteil des öffentlichen Wohnungsbestands erhöhen – neben dem Neubau auch mit den Mitteln des Ankaufs.»