Das Gericht hatte entschieden, dass zentrale Maßnahmen der sogenannten Bundes-Notbremse, die von Ende April bis Ende Juni galt, - darunter Schulschließungen - zumindest zum damaligen Zeitpunkt zulässig waren und Klagen von Schülern und Eltern abgewiesen. Die Richterinnen und Richter erkannten außerdem erstmals ein «Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung» an.
«Heute muss aus meiner Sicht auch die Zahl der inzwischen geimpften Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden», sagte Ernst. Für die Kultusministerinnen und -minister der Länder habe die Ermöglichung von kontinuierlichem Präsenzunterricht an den Schulen weiterhin höchste Priorität. «Selbstverständlich ist dabei die Sicherheit des Schulbetriebs für Schülerinnen und Schüler und alle an Schulen Beschäftigten zu gewährleisten.»