Normalerweise muss man im Erbfall oder bei der Schenkung von Unternehmen weniger oder keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn man den Betrieb eine bestimmte Zeit lang weiterführt und seinen Angestellten eine bestimmte Lohnsumme zahlt. Diese Lohnsumme kam zuletzt wegen Kurzarbeit oder pandemiebedingten Schließungen unter Umständen aber nicht zustande. Die Finanzbehörden sollen nun von einem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgehen, wenn die rechnerisch erforderliche Lohnsumme zwischen Anfang März 2020 und Ende Juni 2022 unterschritten wurde, zugleich Kurzarbeitergeld an den Betrieb gezahlt wurde und die Branche von den verordneten Schließungen unmittelbar betroffen war.