Das Landgericht Berlin hatte acht Angeklagte wegen Mordes und den Rocker-Chef wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie legten Revision ein. Auch die Staatsanwaltschaft wendet sich gegen das Urteil, weil das Landgericht den Männern zwei Jahre ihrer Strafen als verbüßt angerechnet hatte.
Über die Revisionen will der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig an diesem Dienstag und Mittwoch verhandeln. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war zunächst offen.