Der Ausschuss-Chef wies die Kritik zurück. «Es ist meine Aufgabe als Vorsitzender, das Verfahren unparteiisch und gerecht zu leiten und die Ordnung des Ausschusses zu wahren», sagte er. «Das habe ich auch in Zukunft vor.»
Der Landtag kann den Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses abwählen. Dafür müssen einem Antrag auf Abwahl allerdings zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Landtages zustimmen. Die AfD-Fraktion stellt 23 von 88 Abgeordneten, das reichte nicht. Die übrigen Fraktionen - SPD, CDU und Grüne sowie Linke und BVB/Freie Wähler - sehen die Einsetzung des Ausschusses durch die AfD kritisch.
Mit dem Untersuchungsausschuss will die AfD-Fraktion hinterfragen, ob die Eingriffe infolge der Krisenpolitik der rot-schwarz-grünen Landesregierung verhältnismäßig waren und dazu beitrugen, die Verbreitung des Coronavirus einzuschränken. Sie hält die Maßnahmen für unverhältnismäßig. Es geht nur um die Pandemie-Zeit bis September 2020. Die AfD im Landtag hatte sich bereits mit einer Klage an das Landesverfassungsgericht gewendet (Az.: VfGBbg 67/21). Sie kritisiert, dass mehrere ihrer Anträge abgelehnt wurden - zum Beispiel eine Zeugenbefragung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU).