Nach dem Karlsruher Urteil durfte der Bund in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. In einem zweiten Verfahren wiesen die Richterinnen und Richter zudem Klagen gegen die damals angeordneten Schulschließungen ab.
Die beiden Entscheidungen dürften die Debatte über verschärfte Corona-Maßnahmen in der aktuellen vierten Corona-Welle maßgeblich beeinflussen. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) wollen sich um 13.00 Uhr mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder zusammenschalten, um im Lichte der Karlsruher Beschlüsse über die Krise zu beraten. Ob es Beschlüsse geben soll, war völlig offen.
Söder will sich nach den Telefonberatungen in der Staatskanzlei in München äußern. Konkret hat er inzwischen Geisterspiele im Fußball jedenfalls für Bayern angekündigt. «Bayern wird das tun», schrieb er auf Twitter. Dem Bayerischen Rundfunk hatte er zuvor gesagt: «Es ist eine wichtige Forderung, dass wir heute bundeseinheitlich beschließen, dass wir künftig keine Zuschauer mehr machen. Wenn das auf Bundesebene nicht funktioniert, würden wir das für Bayern allein machen.» In Sachsen wird bereits ohne Zuschauer gespielt.