Die Bundespolizei stellte dann fest, dass das Amtsgericht Augsburg gegen den Mann nach wiederholtem Fahren ohne Ticket einen Strafbefehl über 1900 Euro wegen Leistungserschleichung erlassen hatte. Ersatzweise hatte das Gericht den Angaben nach eine 120-tägige Haft vorgesehen. Weil der Mann die 1900 Euro nicht bezahlt hatte, muss er nun ins Gefängnis. Wegen der erneuten Verstöße - der 36-Jährige hatte auch Drogen bei sich - erhielt er weitere Anzeigen.
Die Bundespolizisten brachten den Mann vom Bahnhof aus in die Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen.