Es müsse genau geregelt werden, wie ab dann zu verfahren ist. «Wir müssen wissen, welche Übergangs- und Umsetzungszeiten beim Aussprechen von Tätigkeitsverboten gelten», sagte Holetschek. Dies könne man «nicht bei den ohnehin hochbelasteten Gesundheitsämtern oder den Arbeitgebern abladen, nach dem Motto: Lasst Euch etwas einfallen.» Wenn der Bund ein Gesetz auf den Weg bringe, müsse er auch sagen, wie er sich die Dinge konkret vorstellt.
«Hier brauchen wir sehr rasch Details» forderte Holetschek und stellte aber auch klar: «Ein Freifahrtschein für Ungeimpfte ist das natürlich nicht.»