Bis zum 15. März müssen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen laut Bundesgesetz einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest ihrer Nicht-Impfbarkeit vorlegen. Bundestag und Bundesrat hatten dies Mitte Dezember beschlossen. Holetschek möchte jedoch zuerst die allgemeine Impfpflicht zügig vorangetrieben sehen. «Erst dann können meiner Meinung nach die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sinnvoll vollzogen werden», sagte Holetschek der Mediengruppe. Keinesfalls dürfe der Eindruck entstehen, dass bestimmte Berufsgruppen einseitig mit Nachteilen belastet würden.
Außerdem gebe es noch einen weiteren Grund, die Frist zu überprüfen: Ende Februar werde der Impfstoff des Herstellers Novavax geliefert. «Auch dieser Proteinimpfstoff – er basiert auf einer anderen Technologie als die bisher verfügbaren Corona-Impfstoffe – kann nochmal eine positive Rolle dabei spielen, manche Menschen von einer Impfung zu überzeugen», erläuterte Holetschek der Mediengruppe. In Bayern soll das Vakzin deshalb bevorzugt für Impfungen von Beschäftigten in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung stehen.