Die deutsche Staatsangehörige ist seit ihrer Festnahme in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Staatsanwältin verlangte, dass dies das Gericht auch für die Zukunft anordne. Die Tat sei im Affekt geschehen, aus Wut darüber, dass die Tochter ihren Hund habe weggeben müssen, der ihr Ein und Alles gewesen sei, sagte die Anklägerin.
Die 33-Jährige leidet seit ihrer Kindheit an einer Borderline-Störung, zudem hat sie eine Alkoholerkrankung. Einer ihrer beiden Verteidiger verlangte eine viereinhalbjährige Haftstrafe wegen Totschlags und die Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Er ging wie die Staatsanwaltschaft von einer verminderten Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit aus.
Der zweite Verteidiger sah sogar eine Schuldunfähigkeit, da seine Mandantin mehrere psychische Krankheiten habe. Einen konkreten Strafantrag stellte er jedoch nicht. Die Urteilsverkündung ist für kommenden Donnerstag geplant.