Die Tierschützer streben eine Überarbeitung von Paragraf 131 im Strafgesetzbuch an, so dass auch jemand mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden könnte, der grausame Gewalttätigkeiten gegen Tiere verbreitet. Bislang gilt das nur für Gewalt gegen «Menschen oder menschenähnliche Wesen».
Zuversichtlich stimmt die Welttierschutzgesellschaft unter anderem, dass SPD, Grüne und FDP einen Bundestierschutzbeauftragten ernennen wollen. Auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mit Vorgaben für die Plattformbetreiber solle überarbeitet werden. Hier hofft der Verein, dass das Thema Tierschutz dabei berücksichtigt wird.