Die Landesregierung hatte die Verordnung am späten Freitagabend veröffentlicht. Bereits am Sonntag hatte sie nachgelegt und die Einschränkungen präzisiert. Demnach werden bei der 2G-plus-Regel (Genesene und Geimpfte) nicht nur wie bereits bekannt Menschen mit einer Auffrischungsimpfung von der Testung ausgenommen, sondern auch frisch Geimpfte und Genesene. Letztere müssen nachweisen, dass die Infektion maximal sechs Monate zurückliegt. Wirtschaftsverbände warfen der Regierung am Montag vor, wirtschaftlichen Schaden angerichtet und unnötig für Verwirrung gesorgt zu haben.