Laut Staatsanwaltschaft waren die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs nach dem Polizeigesetz erfüllt. Von dem alkoholisierten Mann, der sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe, sei eine Eigen- und Fremdgefährdung ausgegangen. Bei der maximal zwei Minuten dauernden Fixierung durch das Knie auf dem Schulterblatt habe es sich um das «situativ sicherste Mittel» gehandelt, um mögliche weitere Versuche zu verhindern, sich der Festnahme zu entziehen. Der Festgenommene sei nicht verletzt worden; es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er Schmerzen erlitt.
In einer Spezialklinik wurde bei dem Mann eine drogeninduzierte Psychose diagnostiziert. Er war schon zuvor wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzungsdelikten sowie einem weiteren Nackt-Spaziergang aufgefallen.
Der Fall hatte an einen Einsatz am 23. Oktober in Pforzheim erinnert. Dabei hatten Beamte einen betrunkenen und aggressiven 25-Jährigen in Gewahrsam nehmen wollen. Videoaufnahmen zeigten unter anderem einen Polizisten, der den am Boden liegenden und fixierten Mann schlägt. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Körperverletzung im Amt eingeleitet. Ein Ergebnis steht noch aus.