US-Autorin geht wegen Beleidigung erneut gegen Trump vor

Donald Trump muss E. Jean Carroll wegen sexuellen Missbrauchs eine Millionen-Entschädigung zahlen - und nennt die Autorin nach dem Urteil eine «Verrückte». Deshalb will sie nun mehr Geld.
US-Autorin Carroll
Eine New Yorker Geschworenenjury sieht es als erwiesen an, dass Donald Trump die US-Autorin E. Jean Carroll 1996 sexuell missbrauchte. © John Minchillo/AP/dpa

Knapp zwei Wochen nach der Verurteilung Donald Trumps zu einer Entschädigung in Millionenhöhe wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung geht die US-Autorin E. Jean Carroll erneut gerichtlich gegen den ehemaligen US-Präsidenten vor.

Grund dafür seien Beleidigungen, die Trump am Tag nach dem Urteil im Sender CNN gegen die Schriftstellerin ausgesprochen hatte, berichteten US-Medien übereinstimmend gestern unter Berufung auf die Unterlagen, die Carroll bei einem Gericht in New York eingereicht hatte. Demnach fordert sie nun eine weitere «sehr substanzielle» Summe.

Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es am 9. Mai als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Die Jury ordnete auch wegen Verleumdung an, dass Trump (76) insgesamt fünf Millionen Dollar (rund 4,56 Millionen Euro) an die heute 79-Jährige zahlen muss. Trump legte Berufung gegen das Urteil ein.

Trump beharrt auf Unschuld

Am Tag nach dem Urteil leugnete Trump bei CNN laut Berichten erneut Carrolls Darstellung des Vorfalls und warf der Autorin vor, es handle sich um eine «erfundene Geschichte». Trump behauptete zudem, er habe Carroll niemals getroffen und nannte sie eine «Verrückte». In den nun bei Gericht eingereichten Unterlagen heißt es den Berichten zufolge, Trumps Verhalten müsse eine «sehr substanzielle» Schadenersatzzahlung nach sich ziehen, auch um den Ex-Präsidenten davon abzuhalten, weitere Beleidigungen auszusprechen.

Die Schriftstellerin Carroll hatte Trump vorgeworfen, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück. Der damals noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer hatte alle Anschuldigung stets von sich gewiesen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand der heute 79-jährigen Carroll der Rechtsweg jedoch offen.

© dpa
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