Streit um EU-Gesetze: Brexiteers werfen Sunak Verrat vor

Tausende Gesetze aus der Zeit der EU-Mitgliedschaft wollte Sunaks Regierung eigentlich für ungültig erklären. Doch das ist juristisch kompliziert - Brexit-Hardliner wollen davon nichts wissen.
Rishi Sunak
Der britische Premier Rishi Sunak muss im Unterhaus Rede und Antwort stehen. © Jessica Taylor/UK Parliament/PA Media/dpa

Der britische Premierminister Rishi Sunak gerät vom rechten Flügel seiner Konservativen Partei unter Druck, weil die Regierung deutlich weniger Gesetze aus der Zeit in der EU abschaffen will als geplant.

Wie Wirtschaftsministerin Kemi Badenoch am Mittwoch bekannt gab, sollen mithilfe eines neuen Gesetzes bis Jahresende noch 600 Gesetze auslaufen. Zuvor hatte die Regierung angekündigt, 4000 Gesetze aus der Zeit der EU-Mitgliedschaft (1973-2020) für ungültig zu erklären. Badenoch räumte nun ein, dass es «Risiken legaler Unsicherheit» gebe, falls die nach dem Brexit zunächst übernommenen Gesetze einfach gestrichen würden.

Der Brexit-Hardliner und Ex-Wirtschaftsminister Jacob Rees-Mogg warf Sunak vor, er breche ein Versprechen. «Stattdessen hat er entschieden, fast 90 Prozent der bisher geltenden EU-Gesetze beizubehalten», sagte der Vertraute von Ex-Premier Boris Johnson der britischen Nachrichtenagentur PA. «Dies ist ein Eingeständnis von Verwaltungsversagen (...) und der Unfähigkeit von Ministern, dies in ihren Ressorts durchzusetzen.»

Der in Tory-Kreisen gut vernetzte «Sun»-Reporter Harry Cole twitterte, eine «Delegation wütender Brexiteer-Tories» wolle sich beim zuständigen Fraktionseinpeitscher (Chief Whip) beschweren.

Kritiker, unter ihnen zahlreiche Gewerkschaften und Verbände, hatten gewarnt, mit dem auch als «Freudenfeuer» (Bonfire) bezeichneten Vorhaben könnten Lücken etwa im Arbeitsrecht entstehen. Die Regierung hatte einen Gesetzentwurf namens EU Retained Law Bill ins Parlament eingebracht. Eine als «sunset clause» bezeichnete Klausel sah vor, dass Gesetze aus der EU-Ära Ende des Jahres mit einem Schlag ungültig werden sollten, wenn sie bis dahin nicht geändert oder ausdrücklich beibehalten werden.

© dpa
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