Gericht ermittelt zu Vorwürfen eines Bolsonaro-Komplotts

Sollte Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro trotz Wahlniederlage im Amt gehalten werden? Ein Senator berichtet von einem konspirativen Treffen. Doch es gibt Zweifel an den Schilderungen.
Der ehemalige brasilianische Präsident Jair Bolsonaro hält sich derzeit in Florida auf. © Rebecca Blackwell/AP/dpa

Der oberste Gerichtshof in Brasilien hat eine Untersuchung gegen einen Senator eingeleitet, der von einem konspirativen Treffen in Anwesenheit von Ex-Präsident Jair Bolsonaro berichtet hat, um diesen trotz Wahlniederlage im Amt zu halten. Die Bundespolizei habe festgestellt, dass der Senator Marcos do Val vier verschiedene Versionen des Sachverhalts geschildert habe, teilte das oberste Gericht in Brasília am Freitagabend (Ortszeit) mit.

Do Val hatte unter anderem in einer Pressekonferenz von einem Treffen mit Ex-Präsident Bolsonaro und einem ehemaligen Abgeordneten aus dem Bolsonaro-Lager berichtet. Dabei sei es um ein Komplott gegen den Präsident der Wahlbehörde Alexandre de Moraes gegangen, der zudem als Richter am obersten Gerichtshof unter anderem wegen der Verbreitung von Fake News gegen Bolsonaro ermittelt. De Moraes hätte festgenommen werden und die Wahl doch noch zu Gunsten Bolsonaros ausgehen sollen.

Angesichts der schweren Vorwürfe eines möglichen versuchten Staatsstreichs ordnete de Moraes die Anhörung des Senators durch die Polizei an. Diese warf jedoch solche Zweifel an den Schilderungen auf, dass nun gegen den Senator unter anderem wegen Falschaussage und Verleumdung ermittelt wird. Die Vorwürfe sollten vollständig geklärt werden, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Der rechte Bolsonaro war in der Stichwahl um das Präsidentenamt im Oktober dem Linkspolitiker Luiz Inácio Lula da Silva knapp unterlegen. Viele seiner Anhänger wollen die Niederlage nicht anerkennen und fordern immer wieder ein Eingreifen des Militärs. Bolsonaro, der sich seit Ende vergangenen Jahres in den USA aufhält, zog dort das Ergebnis der Wahl zuletzt erneut in Zweifel, ohne Beweise vorzulegen.

© dpa
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