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Baerbock: Niemand darf bei Angriffskrieg straflos bleiben

Vor 25 Jahren wurde das Römische Statut als Grundlage für den Internationalen Strafgerichtshof angenommen. Zum Jubiläum kommt Außenministerin Baerbock nach New York. Erneut steht Russland im Mittelpunkt.
Annalena Baerbock
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock nimmt am Festakt zum 25. Jahrestag der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs teil. © Bernd von Jutrczenka/dpa

Außenministerin Annalena Baerbock setzt auf eine Reform des Völkerrechts, damit Urheber eines Angriffskriegs wie der russische Präsident Wladimir Putin zur Rechenschaft gezogen werden können.

«Niemand darf im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und straflos bleiben», forderte die Grünen-Politikerin vor einer Reise nach New York. Dort will sie bei den Vereinten Nationen (UN) an einem Festakt zum 25. Jahrestag der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) teilnehmen. Zudem sind eine Rede im UN-Sicherheitsrat und ein Treffen mit dem Präsidenten des Jüdischen Weltkongresses, Ronald Lauder, geplant.

Hoffnung, dass Leid nicht ungestraft bleibt

«In den Augen der Täter ist der IStGH schon jetzt ein scharfes Schwert», sagte Baerbock. In den Augen der Opfer sei er die Hoffnung darauf, dass ihr Leid nicht ungestraft bleibe. «Deshalb schmerzt eine Lücke in der Strafverfolgung besonders», so die Ministerin. Bei Verbrechen der Aggression gegen «das kostbarste Gut, das wir haben: unseren Frieden» seien die Hürden für eine Strafverfolgung noch zu hoch. Das Völkerrecht müsse den «Realitäten im 21. Jahrhundert gerecht» werden. Die Ministerin wird von der deutschen Richterkandidatin für den Gerichtshof, Ute Hohoff, begleitet.

Baerbock hatte schon im Januar bei einem Besuch am Sitz des Gerichts im niederländischen Den Haag vorgeschlagen, dessen rechtliche Grundlagen - das Römische Statut - so zu ändern, dass auch der Tatbestand des Angriffskriegs uneingeschränkt verfolgt werden kann. So soll es ausreichen, wenn der Opferstaat einer Aggression unter die Jurisdiktion des Gerichtshofes fällt. Derzeit kann nur der UN-Sicherheitsrat den Fall dem Gericht übertragen, da weder Russland noch die Ukraine Vertragspartner sind. Als Ständiges Mitglied hat Russland im Sicherheitsrat ein Vetorecht.

Die für eine Reform der Römischen Verträge notwendige Mehrheit ist nicht absehbar. So gibt es derzeit weder in den EU-Staaten noch bei den afrikanischen Mitgliedern eine einheitliche Meinung.

Kommt Sondertribunal für Russlands Aggressionsverbrechen?

Baerbock unterstützt auch den Vorschlag, die russische Führungsriege per Sondertribunal für den Angriffskrieg gegen die Ukraine zur Rechenschaft zu ziehen. Ein solches Tribunal soll auf ukrainischem Recht basieren.

Internationale Elemente könnten ein Standort im Ausland, internationale Richter und Ankläger sowie eine unterstützende Resolution der UN-Generalversammlung sein. Die deutsche Position teilen nach Angaben der Bundesregierung die übrigen G7-Staaten sowie zahlreiche EU-Mitglieder. Zur G7-Runde der wirtschaftsstarken Demokratien gehören auch Frankreich, Italien, Japan, Kanada, die USA und Großbritannien.

Baerbock: Verschleppung ukrainischer Kinder Barbarei

Baerbock kritisierte zudem: «Die Barbarei des russischen Krieges zeigt sich vor allem in dem Schicksal der vielen tausend Kinder, die aus der Ukraine nach Russland verschleppt wurden.» Ihnen nehme Russland nicht nur die Kindheit, sondern auch Zukunft und Identität. Nach ukrainischen Angaben wurden annähernd 20.000 Kinder durch russische Behörden deportiert.

Der IStGH hatte deshalb Mitte März Haftbefehle gegen Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa wegen Kriegsverbrechen ausgestellt. Mit Spannung wird ein Gipfel der Brics-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) vom 22. bis 24. August in Südafrika erwartet. Falls Putin anreist, könnte er verhaftet werden.

Der IStGH leitete kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar vergangenen Jahres Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine ein. Chefankläger Karim Khan schickte die größte Gruppe an Ermittlern ins Kriegsgebiet, die der Gerichtshof je entsandt hat. Außerdem wurde ein eigenes Büro in Kiew eröffnet.

© dpa ⁄ Jörg Blank und Benno Schwinghammer, dpa
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