Schimmel auf poröser Oberfläche: Darauf Alkohol!

Alkohol, ein Pinsel und Wandfarbe - das kann reichen, um kleine oberflächliche Schimmelflecken auf gestrichenen Wänden zu entfernen. Ein Schimmel-Sachverständiger erklärt, wie man vorgeht.
Kleine Schimmelflecken kann man selbst entfernen. © Andrea Warnecke/dpa-tmn

Leichter Schimmelbefall lässt sich von vielen Oberflächen einfach mit den üblichen Reinigungsmitteln entfernen. Anders sieht es bei porösen Oberflächen wie verputzten, gestrichenen und tapezierten Wänden aus.

Hier sollte man mindestens 70-prozentigen Ethylalkohol mit einem Pinsel auf den Flecken verteilen, rät Ulrich Opitz, Trainer der DIY Academy in Köln und Experte für Schimmelpilzbewertung. So hochprozentiger Alkohol tötet die Pilze ab. Man bekommt ihn unter anderem in Apotheken.

Nach dem Einpinseln werden die behandelten Stellen neu mit Wandfarbe überstrichen. Das fixiert laut DIY Academy die abgetöteten Pilze, so dass sie sich auch nach dem Trocknen des Alkohols nicht mehr lösen und weiter verbreiten können.

Tapeten anfeuchten und mit Folie überkleben

Hatte sich der Schimmel auf Wandputz oder Tapete gebildet, werden die belasteten Stellen angefeuchtet und dann abgeschlagen beziehungsweise abgezogen. Die feuchte Tapete am besten noch vor dem Entfernen mit Folie abkleben, so dass die Sporen sich nicht verbreiten können.

Experte Ulrich Opitz rät, bei all diesen Maßnahmen gut zu lüften sowie Handschuhe, Augen- und Mundschutz zu tragen. Trotzdem sollten den Schimmelbefall nur Menschen behandeln, die nicht unter einer Allergie, einer Immunschwäche oder einer chronischen Erkrankung leiden.

Bei größeren Flecken einen Profi rufen

Und: Selbst behandeln sollte man nur Schimmelflecken, die kleiner als 0,5 Quadratmeter sind. Und auch wenn man unsicher ist, welche Ursache der Schimmel haben kann, sollte man Fachleute beauftragen.

In 95 Prozent aller Fälle seien falsches Heizen und Lüften der Grund für zu hohe Luftfeuchtigkeit und in der Folge für Schimmelbefall in den Räumen, so Ulrich Opitz. Der Schimmel kann aber zum Beispiel auch auf einen verdeckten Wasserschaden in der Wand oder auf Bauschäden zurückgehen.

Mieter sollten ihren Vermieter über den Befall informieren. Der muss sich darum kümmern.

© dpa
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