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Mit der Bahn zum Flughafen: Wer kommt bei Verspätungen auf?

Tickets gebucht, Koffer gepackt, doch dann kommt die Bahn zu spät und der Urlaub droht ins Wasser zu fallen. Wer hilft, wenn Sie Ihren Flug verpassen und wie Sie vorsorgen können, erklärt der ACE.
Mit der Bahn zum Flughafen
Rail-and-Fly-Tickets haben den Vorteil, dass sich die Fluggesellschaft um einen Ersatzflug kümmert, wenn sich der Zug verspätet oder ausfällt. © Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Teure Parkgebühren am Flughafen, Stau und Parkplatzsuche vermeiden, entspannt mit der Bahn anreisen - das klingt verlockend. Doch was mache ich, wenn mein Zug Verspätung hat oder gar ausfällt, und wie bin ich am besten abgesichert?

Der Auto Club Europa (ACE) empfiehlt sogenannte Rail-and-Fly-Tickets. Das sind Tickets, bei denen Zug und Flug gleich in einem gebucht werden können. Wenn sich der Zug verspätet oder ausfällt, kümmert sich die Fluggesellschaft direkt um einen Ersatzflug.

Darauf müssen Sie achten

Aber Achtung: Nicht alle Fluggesellschaften bieten diese Kooperation mit der Deutschen Bahn (DB) an. Rail-and-Fly kann im Reisebüro oder auf der Website der Fluganbieter gebucht werden, auf der Webseite der DB können Sie eine Liste der Kooperationspartner einsehen.

Achten Sie bei der Buchung zusätzlich darauf, dass es keinen Hinweis gibt, durch den Rail-and-Fly vom Reisevertrag ausgeschlossen wird. Wenn die Buchung von Zug und Flug nämlich separat erfolgt, muss sich die Deutsche Bahn um Ersatz und Entschädigung bei Verspätungen kümmern. Das könnte laut ACE ein langwieriges Unterfangen werden.

Das gilt bei Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen sollten Sie darauf achten, dass die Bahnfahrt als eigene Leistung beworben wird. Wenn der Transfer beispielsweise mit einer Formulierung wie «der bequeme Anreiseservice» beschrieben wird, sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn der Pauschalreise-Anbieter lediglich die Kosten für die Anreise übernimmt, ist erneut die DB verantwortlich für Rückerstattung und Ersatz.

Um so viele Eventualitäten wie möglich auszuschließen, empfiehlt es sich, einen Puffer für Verspätungen und Zugausfälle einzuplanen. Wer trotz pünktlicher Ankunft am Bahnhof letztlich den Flug wegen einer Verspätung der Bahn verpasst, kann Schadenersatz für die zusätzlich entstandenen Kosten geltend machen. Dabei ist es wichtig, sich an den Reiseveranstalter oder die Airline, und nicht an den Anbieter der Bahnfahrt zu wenden.

© dpa
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