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Deutschlandticket: Künftig im Nachteil bei Verspätungen

Auf einen ICE umsteigen und weiter zum Ziel fahren, wenn der Regio irgendwo strandet. Das lassen die Fahrgastrechte zu. Allerdings gilt das längst nicht für alle Tickets.
Auf einem Bahnsteig
Mit dem Deutschlandticket ist man vergleichsweise günstig deutschlandweit auf den Schienen unterwegs - muss dafür aber Abstriche bei den Fahrgastrechten in Kauf nehmen. © Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Wer ein Deutschlandticket nutzt, kann seit 15. August bei erheblichen absehbaren Verspätungen seines Regionalzugs nicht mehr auf einen ICE oder IC umsteigen und sich die Ticketkosten dafür im Nachgang bei dem verantwortlichen Regionalbahn-Anbieter zurückholen.

Darauf weist die DB im Fragen-und-Antworten-Bereich zum Deutschlandticket auf ihrer Website hin. Ein Bahn-Sprecher bestätigte auf Nachfrage, dass das Servicecenter Fahrgastrechte die Regeln der überarbeiteten Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) ab dann anwendet.

Erheblich ermäßigt - Folgen für die Fahrgastrechte

Hintergrund: Das Deutschlandticket wurde vom Gesetzgeber unlängst in der EVO als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt definiert. Das bedeutet für Nutzer: Sie bekommen auch im Fahrgastrechtefall zukünftig keine Fernverkehrstickets erstattet, so die DB.

Auch eine Vielzahl anderer Tarifangebote im Nahverkehr gelten als erheblich ermäßigt mit entsprechenden Folgen für die Fahrgastrechte, zum Beispiel das Quer-durchs-Land-Ticket.

Sonst Umstieg auf höherwertigen Zug möglich

Wenn die Verspätung am Zielbahnhof absehbar mehr als 20 Minuten betragen wird, gilt sonst: Inhaber einer Fahrkarte, die nicht unter diese erheblich ermäßigte Kategorie fällt, können alternativ auch auf einen höherwertigen Zug umsteigen - etwa einen ICE. Sofern dieser nicht reservierungspflichtig ist.

Dafür müssen sie zwar zunächst das Ticket für den entsprechenden Zug kaufen, können die Kosten später aber über das Servicecenter Fahrgastrechte zurückfordern.

Ausweichen auf anderes Verkehrsmittel

Was auch mit dem Deutschlandticket noch geht, ist die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels, etwa eines Taxis, wenn:

- bei einer geplanten Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr absehbar ist, dass man mit mindestens 60 Minuten Verspätungen ankommt

oder:

- die letzte fahrplanmäßige Verbindung ausfällt und man deswegen sonst das Ziel nicht mehr bis 24.00 Uhr erreichen kann.

Hier sind die Kosten, die man danach von der Bahn zurückverlangen kann, laut EVO (Artikel 11) aber auf 120 Euro gedeckelt.

Das Deutschlandticket für 49 Euro im Monat kann seit 1. Mai verwendet werden - als digital buchbares, monatlich kündbares Abonnement, das im Nahverkehr in ganz Deutschland gilt.

© dpa
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