Womit Arbeitnehmer beim Betriebsübergang rechnen müssen

Verkaufen Arbeitgeber ihren Betrieb, haben Beschäftigte auf einmal andere Chefs oder Chefinnen an der Spitze. Doch was hat das für Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und den Arbeitsvertrag?
Hand mit Türöffner
Wird ein Betrieb verkauft, sorgt das oft für Unsicherheiten bei der Belegschaft. Im BGB ist geregelt, was neue Inhaber bei einem Übergang dürfen und was nicht. © Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn

Wird ein Betrieb verkauft, muss der neue Inhaber die bestehenden Arbeitsverhältnisse unverändert fortführen. Darauf weist Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes, in der Zeitschrift «AK-Konkret» (Ausgabe 2/23) hin.

Laut Paragraf 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches trete er in die Rechte und Pflichten des bisherigen Inhabers ein. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge können in diesem Fall nicht vor Ablauf eines Jahres geändert werden.

Kein neuer Arbeitsvertrag notwendig

Beschäftigte müssen zudem schriftlich über den Zeitpunkt des Betriebsübergangs informiert werden, über den Grund dafür, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen und alle Maßnahmen, die die Beschäftigten betreffen - also etwa auch über betriebsbedingte Kündigungen, die der Käufer beabsichtigt. Anschließend haben sie einen Monat Zeit, dem Betriebsübergang schriftlich zu widersprechen.

Tun sie das, geht das Arbeitsverhältnis nicht auf den neuen Betriebsinhaber über, sondern besteht mit dem bisherigen Inhaber weiter. In der Praxis heißt das aber auch: Hat dieser keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr für den Mitarbeiter, dann wird er in der Regel das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt kündigen, so Marx in dem AK-Konkret-Beitrag. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist hingegen unwirksam.

Widersprechen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Betriebsübergang nicht, wird ihr Arbeitsverhältnis mit dem neuen Inhaber fortgesetzt, der bestehende Arbeitsvertrag inklusive der Beschäftigungszeiten gilt unverändert fort. Sie müssen also keinen neuen Vertrag mit gegebenenfalls schlechteren Bedingungen unterschreiben. Einvernehmliche Änderungen von Arbeitsverträgen sind aber jederzeit möglich.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Streik in Hollywood
Tv & kino
US-Drehbuchautoren und Studios finden «vorläufige Einigung»
Joe Jonas und Sophie Turner
People news
Kinder von Turner und Jonas bleiben wohl vorerst in New York
Russell Brand
People news
Russell Brand: Weitere Anzeigen wegen sexueller Übergriffe
Amazon
Internet news & surftipps
Amazon steigt bei KI-Start-up Anthropic ein
iPhone 15: Dynamic Island – Funktion, unterstützte Apps & mehr erklärt
Das beste netz deutschlands
iPhone 15: Dynamic Island – Funktion, unterstützte Apps & mehr erklärt
Apple Watch Ultra 2 vs. Apple Watch 9: Das unterscheidet die Modelle
Handy ratgeber & tests
Apple Watch Ultra 2 vs. Apple Watch 9: Das unterscheidet die Modelle
Alexander Zverev
Sport news
Zverev erreicht Finale von Chengdu
Paar wälzt Dokumente
Job & geld
Kombinierter Ehe- und Erbvertrag bleibt amtlich verwahrt