Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Krankengeld: Rentenversicherungsbeitrag nicht steuermindernd

Bekommt man Krankengeld, werden darauf Beiträge für die Rentenversicherung fällig. Doch können die als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen werden?
Eine Frau bearbeitet Unterlagen
Steuern auf Krankengeld gibt es nicht. Die Zahlung wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt - und kann zu einer höheren Einkommenssteuer führen. © Christin Klose/dpa-tmn

Rentenversicherungsbeiträge, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, können bei der Einkommenssteuer nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 11 K 1306/20) weist der Bund der Steuerzahler hin.

In dem konkreten Fall erhielt eine Steuerzahlerin im Streitjahr sowohl Arbeitslohn als auch Krankgengeld. Auf das Krankengeld musste sie die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen.

Krankengeld wirkt sich auf Steuersatz aus

Krankengeld ist generell steuerfrei, es unterliegt allerdings dem sogenannten Progressionsvorbehalt, wird also bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt - und kann diesen anheben. So war es auch bei der Frau. Für sie ergab sich daraus eine Erhöhung der zu zahlenden Einkommensteuer für den Arbeitslohn.

Die Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigte das Finanzamt nicht steuermindernd. Dagegen klagte die Steuerzahlerin: es komme zu einer Doppelbesteuerung jetzt und später bei der Rente. Die Klage war jedoch erfolglos.

Unmittelbarer Zusammenhang ist wichtig

«Grundsätzlich sind Beiträge zur Rentenversicherung Sonderausgaben, für einen steuerlichen Abzug müssen aber auch die Voraussetzungen erfüllt sein», erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Der Gesetzgeber habe klar geregelt, dass ein Sonderausgabenabzug dann nicht zulässig sei, wenn ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen bestehe.

Genau das sah das Gericht als gegeben. Es vertrat die Auffassung, dass die von der Klägerin getragenen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung ausschließlich in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem steuerfreien Krankengeld standen.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Verklärungskathedrale
Kultur
Ukraine: Rund 250 kriegsbedrohte Baudenkmäler dokumentiert
«The Masked Singer»
Tv & kino
Hinter Mars-Maus steckte Jenke von Wilmsdorff
Kaulitz-Brüder
Musik news
Enttäuschte Kaulitz-Brüder: Überraschungen bei «The Voice»
Sendemasten
Internet news & surftipps
Handynetz an Schienen: 5G-Projekt erprobt besseren Funk
Basteln, Dekorieren, Schenken: Die 7 besten DIY-Apps für kreative Weihnachten
Handy ratgeber & tests
Basteln, Dekorieren, Schenken: Die 7 besten DIY-Apps für kreative Weihnachten
iPad
Das beste netz deutschlands
Sicherheitslücken in Apple-Geräten und Browsern stopfen
U17-WM-Finale
Fußball news
So können die U17-Weltmeister Hoffnungsträger werden
LED-Lichterketten leuchten effizienter als herkömmliche
Wohnen
Lichterketten: LED leuchtet effizienter