Darf ich am Schreibtisch essen und trinken?

Viele Beschäftigte trinken gerne Kaffee während sie arbeiten, manche frühstücken morgens erstmal vor dem Computer. Doch kann der Arbeitgeber Croissants und Co. vor dem Laptop auch verbieten?
Zu den E-Mails ein Snack: Ob das Essen am Schreibtisch im Büro erlaubt ist, fragt man am besten den Arbeitgeber. Ein generelles gesetzliches Verbot gibt es aber nicht. © Christin Klose/dpa-tmn

Ein belegtes Brötchen zum Frühstück, während man die E-Mails checkt. Eine Tasse Kaffee vor dem Meeting - und ein Stück Kuchen, um das Nachmittagstief vor dem Bildschirm zu überwinden. Viele Beschäftigte essen und trinken am Arbeitsplatz. Doch darf man das eigentlich?

Das kommt darauf an. «Es gibt kein generelles gesetzliches Verbot, am Arbeitsplatz Speisen und Getränke zu sich zu nehmen», so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. In bestimmten Bereichen könne der Arbeitgeber das Essen oder Trinken am Arbeitsplatz aber verbieten, «zum Beispiel wegen Hygienevorschriften oder Sicherheitsbestimmungen».

Untersagen könne der Arbeitgeber das Essen am Arbeitsplatz immer dann, wenn er ein «nachvollziehbares Interesse» daran hat, so Bredereck. Das sei zum Beispiel regelmäßig gegeben, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständigen Kundenkontakt haben. Auch zur Art der Nahrungs- oder Getränkeaufnahme kann der Arbeitgeber dann Vorgaben machen, so Bredereck. «Er kann dem Mitarbeiter im Kundenverkehr beispielsweise verbieten, direkt aus der Flasche zu trinken.»

Die Möglichkeit, während der Arbeitszeit etwas zu trinken, müssen Arbeitgeber aber schon aus Gründen des Gesundheitsschutzes einräumen.

Essen nur im Pausenraum

Und auch mit leerem Magen muss niemand den ganzen Tag arbeiten. «Während der Pausen muss dem Arbeitnehmer eine Nahrungsaufnahme zu zumutbaren Bedingungen ermöglicht werden», erklärt Alexander Bredereck. Ein Recht, das am Schreibtisch zu tun, hat man aber nicht unbedingt. Gibt es einen Pausenraum im Unternehmen, kann der Arbeitgeber verlangen, dass Beschäftigte dort essen.

Übrigens: «Alkohol darf der Arbeitgeber am Arbeitsplatz komplett verbieten», sagt Alexander Bredereck. Auch wenn es solch ein generelles Verbot im Unternehmen nicht gibt, empfiehlt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Beschäftigten, sich bei alkoholischen Getränken zurückzuhalten. «Wenn der Arbeitgeber mit der Sektflasche auf das neue Jahr anstoßen will, kann man ein Glas mittrinken.» Als Arbeitnehmer sollte man die Runde aber nur in Abstimmung mit dem Vorgesetzten schmeißen.

© dpa
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