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Auf der Suche nach dem passenden Studierenden-Job

Ein Teilzeitjob während des Studiums kann mehr bringen als nur zusätzliches Geld. Zum Beispiel spannende Einblicke in die Arbeitswelt. Tipps, was bei der Auswahl zu bedenken ist.
Auf der Suche nach dem passenden Studierenden-Job
Kellnern im Café ist ein typischer Nebenjob von Studierenden. Bei der Wahl eines Jobs gilt es aber ein paar Dinge wie Stundenanzahl oder Verdiensthöhe zu bedenken. © Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

An der Uni und nebenbei schon im Job: Studierende können hier soziale Kompetenzen trainieren oder praktische Erfahrungen sammeln. Ideal ist natürlich eine Tätigkeit, die einen fachlichen Bezug zum Studium hat - eine Architekturstudentin etwa arbeitet in einem Architekturbüro.

«So lassen sich leicht berufliche Kontakte außerhalb der Uni knüpfen, was nach Studienabschluss bei der Suche nach der ersten Anstellung von Vorteil sein kann», sagt Christian Ludwig von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit. Aber auch ohne inhaltliche Nähe zum Studium lassen sich bei einer Nebentätigkeit wertvolle Erfahrungen sammeln. Beim Kellnern etwa oder bei einer Tätigkeit als Fahrradkurier.

Welcher Job passt zu mir?

Bevor es an die Jobsuche geht, heißt es aber erst einmal: Die persönlichen Ressourcen und Bedürfnisse genau ausloten. Soll es eine Routinetätigkeit sein oder soll es anspruchsvoller, kreativ und abwechslungsreich sein?

«Wer etwa Quantenphysik studiert und lange im Labor sitzt, möchte sich vielleicht im Nebenjob eher körperlich betätigen, zum Beispiel auf dem Bau», sagt Stefan Grob vom Deutschen Studierendenwerk.

Und Christian Ludwig erklärt: «Auf jeden Fall sollten Studierende ihre Belastbarkeit neben dem Studium genau prüfen.» Sprich: Wie viele Stunden pro Woche habe ich überhaupt Zeit für eine Nebentätigkeit? Bei der Jobsuche ist auch die Entfernung zwischen Hochschule, Wohnung und Arbeitsplatz zu berücksichtigen.

Mini, Midi oder Werkstudent

Generell gilt: Studierende können neben dem Studium, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, in einem Teilzeitjob arbeiten. Zum Beispiel in einem Minijob mit bis zu 520 Euro Monatsverdienst oder in einem Midijob mit bis zu 2000 Euro pro Monat.

«Denkbar sind auch kurzfristige Beschäftigungen, die schon bei Vertragsabschluss auf maximal drei Monate begrenzt sind oder auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr», sagt Stefan Grob. Während eines Vollzeitstudiums ist auch ein Werkstudentenjob möglich. Darin darf man während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. «Überschreitungen dieser Arbeitszeit-Obergrenze muss die Krankenkasse bewilligen», so Grob.

Vorab bei der Krankenkasse nachfragen

Studierende und Arbeitgeber zahlen bei einer Werkstudententätigkeit keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und gar nichts in die Arbeitslosenversicherung, das ist das sogenannte Werkstudentenprivileg. Was viele nicht wissen: Bei solch einem Job gibt es kein Krankengeld nach einer sechswöchigen Krankmeldung.

Zudem erwerben Werkstudenten und -studentinnen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. «Auch zahlen sie zumeist mehr Geld für die studentische Krankenversicherung, als wenn sie normal sozialversicherungspflichtig angestellt wären», erklärt Grob.

Sein Tipp: Rechtsverbindliche Auskünfte zu allen Fragen rund ums Jobben neben dem Studium geben die Krankenkassen. «Studierende sollten sich vor dem Arbeitsvertragsschluss immer von ihrer Krankenkasse beraten lassen.»

Auf Verdiensthöhe achten

Vom Umfang her können Studierende - unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes - neben dem Studium so viel arbeiten, wie sie möchten. Nach Paragraph 3 des Arbeitszeitgesetzes dürfen regelmäßig acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden.

Ebenso wie reguläre Beschäftigte haben Studierende Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf die Zahlung von Mindestlohn, auf bezahlte anteilige Urlaubsansprüche und auf die Einhaltung von Kündigungsfristen.

«Die Höhe des Verdienstes ist nur in zwei Fällen begrenzt», sagt Grob. Zum einen betrifft das Bafög-Empfänger. Sie können innerhalb eines Bewilligungszeitraumes von zwei Semestern oder zwölf Monaten maximal 6240 Euro verdienen, ohne dass das Bafög gekürzt wird.

Zum anderen bleiben Studierende nur in der beitragsfreien Familienversicherung, wenn sie nicht mehr als 485 Euro im Monat verdienen - oder 520 Euro bei einem Minijob. «Keine Auswirkungen auf das Bafög haben dagegen die Übungsleiterpauschale von 3000 Euro pro Jahr und die Ehrenamtsplausche von 840 Euro im Jahr», so Grob.

Pause fürs Praktikum

Steuern müssen Studierende wie reguläre Beschäftigte zahlen. Dennoch dürfte sich keine Steuerbelastung ergeben. Bleibt der Jahresverdienst unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (2023: 10908 Euro als Single), erhält man die gezahlte Einkommensteuer über die Steuererklärung im Folgejahr zurück.

Und was tun mit dem Nebenjob, wenn eines Tages fürs Studium ein Praktikum ansteht? Das kommt ganz auf die individuelle Situation der Studierenden und deren Verhältnis zu ihren Arbeitgebern an. «Auf jeden Fall sollte man frühzeitig mögliche Unterbrechungen oder Reduzierungen der Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber besprechen und abklären», rät Ludwig.

Im Vordergrund steht bestenfalls immer das Studium und damit auch das Pflichtpraktikum. «Wie man sich seinen Studierendenjob für nach dem Praktikum bewahrt, hängt letztlich vom Verhandlungsgeschick der Studierenden ab», sagt Grob.

© dpa ⁄ Sabine Meuter, dpa
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