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Anlegen für den Nachwuchs: Wann ein Kinderdepot Sinn macht

Wollen Eltern für den Nachwuchs beispielsweise in ETF investieren, stellt sich die Frage: Ein Kinderdepot eröffnen oder ein eigenes Depot nutzen? Das sollten Sie wissen.
Dem Nachwuchs etwas mitgeben
Wer in Wertpapiere für seine Kinder investieren möchte kann ein eigenes Kinderdepot eröffnen oder ein bestehendes Depot nutzen. © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Wer für den Nachwuchs in Wertpapiere investieren möchte, benötigt ein Depot, das ein Verrechnungskonto bei einer Bank beinhaltet. Darüber wird der Kauf von Aktien, Fonds oder ETF abgewickelt. Eltern haben dabei zwei Möglichkeiten: ein spezielles Kinderdepot eröffnen, oder ein bestehendes Depot für Kinder mitnutzen. Darauf weist die Zeitschrift «Finanztest» (10/2023) hin. Beides habe Vor- und Nachteile.

Bei einem Kinderdepot gehört das angelegte Geld rechtlich dem Kind, Eltern verwalten es demnach nur bis zur Volljährigkeit. Sie dürfen auf das Kapital nicht zugreifen. Das kann ein Nachteil sein. Der steuerliche Vorteil allerdings: Kinder können demnach ihren Sparerpauschbetrag von 1000 Euro für ihre Gewinne aus Kapitalanlagen ausnutzen - und belasten nicht den Freibetrag der Eltern.

Beachten sollte man allerdings, falls das Kind einmal studiert: Liegen mehr als 15 000 Euro im Depot, wird das aufs Bafög angerechnet.

Sparen Eltern hingegen im eigenen Namen, behalten sie die Kontrolle übers Geld - und können die angesparte Summe an den Nachwuchs übergeben, wann sie wollen. Die Kapitalerträge werden dann aber bei den Eltern versteuert - und mindern deren Freibeträge.

Bankauszahlpläne als Option

Eine Alternative für Eltern, die Freibeträge nutzen wollen, aber verhindern möchten, dass der Nachwuchs mit der Volljährigkeit sofort Zugriff aufs gesamte angelegte Geld bekommt: Bankauszahlpläne, die auf den Namen des Kindes laufen. Dabei wird ein Betrag für eine festgelegte Dauer und Zinshöhe angelegt, in der Auszahlphase bekommt das Kind das Geld in gleichen monatlichen Raten.

Gut zu wissen: Auszahlpläne lassen sich «Finanztest» zufolge nicht kündigen.

© dpa
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