Toiletten-Defekt: Mieter dürfen Reparatur selbst beauftragen
Toiletten-Defekt: Mieter dürfen Reparatur selbst beauftragen
Ein nicht funktionierendes WC in einer Mietwohnung muss umgehend repariert werden. Kommen Vermieter ihrer Pflicht nicht nach, können Mieterinnen und Mieter auf eigene Faust aktiv werden.
© dpa