BGH: Angst vor Lärmstörung ficht WEG-Beschluss nicht an
BGH: Angst vor Lärmstörung ficht WEG-Beschluss nicht an
Eine Klimaanlage kann im Betrieb schon mal Geräusche von sich geben. Wer sich davor fürchtet, kann einem Miteigentümer aus diesem Grund aber nicht die Installation versagen.
© dpa