Kein Schadenersatz für verbrannte Füße nach Plausch in Sauna
Kein Schadenersatz für verbrannte Füße nach Plausch in Sauna
Unschön, wenn man nach dem Saunabesuch wegen Verbrennungen ins Krankenhaus muss. Trifft den Saunabetreiber dann eine Schuld? Nicht, wenn man als Besucher selbst ein offenkundiges Risiko eingeht.
© dpa