Kein Schadenersatz für verbrannte Füße nach Plausch in Sauna

Kein Schadenersatz für verbrannte Füße nach Plausch in Sauna


Unschön, wenn man nach dem Saunabesuch wegen Verbrennungen ins Krankenhaus muss. Trifft den Saunabetreiber dann eine Schuld? Nicht, wenn man als Besucher selbst ein offenkundiges Risiko eingeht.
© dpa