Import-Nussknacker darf nicht mit Erzgebirge-Stil werben

Import-Nussknacker darf nicht mit Erzgebirge-Stil werben


Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Nussknacker dürfen nicht einfach mit «im Erzgebirge-Stil» beworben werden. Was das Urteil für Hersteller und Händler bedeutet.
© dpa