Bei abgepackter Wurst muss Menge drin sein, die draufsteht
Bei abgepackter Wurst muss Menge drin sein, die draufsteht
Was zählt zur Füllmenge von fertig verpackter Wurst? Nur das Wurstbrät oder auch die Hülle und die Verschlussclips? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.
© dpa