Bei abgepackter Wurst muss Menge drin sein, die draufsteht

Bei abgepackter Wurst muss Menge drin sein, die draufsteht


Was zählt zur Füllmenge von fertig verpackter Wurst? Nur das Wurstbrät oder auch die Hülle und die Verschlussclips? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.
© dpa