Wann das Ausspähen mit Staatstrojanern verfassungswidrig ist
Wann das Ausspähen mit Staatstrojanern verfassungswidrig ist
Zur Aufklärung von Straftaten dürfen Ermittler teils verschlüsselte Nachrichten mitlesen und heimlich Handys durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht setzt dafür nun neue Grenzen.
© Jacqueline Melcher und Marco Krefting, dpa