Mutterschutz nun auch nach Fehlgeburten möglich

Mutterschutz nun auch nach Fehlgeburten möglich


Fehlgeburten sind für Betroffene einschneidend. Anspruch auf Mutterschutzleistungen gab es bislang trotzdem nicht. Das ändert sich nun für bestimmte Fälle.
© dpa